YD/T 2379.10-2020 Umweltbezogene Prüfanforderungen und Prüfverfahren für Telekommunikationsgeräte – Teil 10: Bordgeräte in zivilen Luftfahrzeugen

Normennummer: YD/T 2379.10-2020(YD/T2379.10-2020)
Chinesisch:电信设备环境试验要求和试验方法 第10部分:民用飞机机载设备
Deutsch:Umweltbezogene Prüfanforderungen und Prüfverfahren für Telekommunikationsgeräte – Teil 10: Bordgeräte in zivilen Luftfahrzeugen

Wirksamkeitsdatum:2020-07-01
Standardanwendbarkeit:Dieser Teil gilt für Geräte, die in Starrflügel-Propellerflugzeugen, Starrflügel-Turbinenflugzeugen, Turbofan-Flugzeugen, Strahlflugzeugen mit Schaufelradantrieb und Hubschraubern installiert sind. Gegenwärtig werden bordeigene Telekommunikationsgeräte in zivilen Flugzeugen hauptsächlich in den elektronischen Kabinenausrüstungen oder Kabinengepäckträgern installiert, und ihre Einsatzszenarien sind im Allgemeinen nicht den Auswirkungen von Umweltfaktoren wie Wasser (einschließlich Vereisung und Frost), Flüssigkeitsverschmutzung, Sand und Staub, Schimmelpilzverschmutzung, Salzsprühnebel usw. ausgesetzt. Daher befasst sich dieser Teil nicht mit den Anforderungen dieser Umweltbedingungen und den damit verbundenen Prüfverfahren. Falls dies erforderlich ist, kann auf die entsprechenden Anforderungen der Norm HB 6167 verwiesen werden. Dieser Teil gilt nicht für die Umgebungsbedingungen, die durch Feuer, Explosion, ionische Strahlung und andere unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden, die bei bordeigenen Telekommunikationsgeräten in zivilen Luftfahrzeugen auftreten können und als Sonderfälle zu betrachten sind; er gilt auch nicht für die Lagerung und den Transport von bordeigenen Telekommunikationsgeräten in zivilen Luftfahrzeugen.

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