HJ 863.1-2017 Technische Spezifikationen für die Beantragung und Erteilung von Emissionsgenehmigungen Nichteisenmetallindustrie – Blei- und Zinkschmelze

Normennummer: HJ 863.1-2017(HJ863.1-2017)
Chinesisch:排污许可证申请与核发技术规范 有色金属工业-铅锌冶炼
Deutsch:Technische Spezifikationen für die Beantragung und Erteilung von Emissionsgenehmigungen Nichteisenmetallindustrie – Blei- und Zinkschmelze

Wirksamkeitsdatum:2017-09-29
Standardanwendbarkeit:Diese Norm dient als Leitfaden für die Emissionseinheiten der Blei- und Zinkschmelze zum Ausfüllen des „Antragsformulars für Emissionsgenehmigungen“ und zum Ausfüllen der relevanten Antragsinformationen im Deklarationssystem der nationalen Informationsplattform für die Verwaltung von Emissionsgenehmigungen sowie als Leitfaden für die Zertifizierungsbehörde zur Prüfung und Festlegung der Anforderungen an die Emissionsgenehmigung für die Blei- und Zinkschmelzindustrie. Diese Norm gilt für Emissionen von Luft- und Wasserschadstoffen, die von Blei- und Zinkschmelzanlagen mit Bleikonzentrat, Zinkkonzentrat oder gemischtem Blei- und Zinkkonzentrat als Hauptrohstoff abgegeben werden, und diese Norm gilt nicht für die Beantragung und Erteilung von Emissionsgenehmigungen für Blei- und Zinkschmelzanlagen mit Sekundärrohstoffen als Rohstoff und Anlagen zur Herstellung von recyceltem Blei, recyceltem Zink sowie Blei- und Zinkwalz- und -verarbeitungsprodukten. Diese Norm enthält keine Bestimmungen, aber die Einleitung von Industrieabwässern, Abgasen oder giftigen und gefährlichen Luftschadstoffen, die vom Staat für Blei- und Zinkschmelzanlagen, andere Produktionsanlagen und Emissionsstellen festgelegt wurden, unter Bezugnahme auf die „Allgemeinen Bestimmungen der technischen Spezifikationen für die Beantragung und Erteilung von Emissionsgenehmigungen“, die Umsetzung der „Technischen Spezifikation für die Beantragung und Erteilung von Emissionsgenehmigungen für die Kesselindustrie“ vor der Veröffentlichung der „Technischen Spezifikation für die Beantragung und Erteilung von Emissionsgenehmigungen für die Kesselindustrie“ Heißwasserkessel und Dampfkessel mit einer Leistung von 65 t/h und darunter unter Bezugnahme auf die Umsetzung dieser Norm, und nach der Veröffentlichung der Bestimmungen dieser Norm. Nach der Freigabe wird die Norm entsprechend ihren Bestimmungen umgesetzt.

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