HJ 860.1-2017 Technische Spezifikation für die Beantragung und Erteilung von Emissionsgenehmigungen Landwirtschaftliche und lebensmittelverarbeitende Industrie – Zuckerindustrie

Normennummer: HJ 860.1-2017(HJ860.1-2017)
Chinesisch:排污许可证申请与核发技术规范 农副食品加工工业-制糖工业
Deutsch:Technische Spezifikation für die Beantragung und Erteilung von Emissionsgenehmigungen Landwirtschaftliche und lebensmittelverarbeitende Industrie – Zuckerindustrie

Wirksamkeitsdatum:2017-09-29
Standardanwendbarkeit:Diese Norm gilt als Leitfaden für die Beantragung, Erteilung und Überwachung von Abwassereinleitungsgenehmigungen für die Zuckerindustrie. Diese Norm gilt als Leitfaden für die Abwasserbetriebe der Zuckerindustrie, um die „Vorläufigen Bestimmungen über die Verwaltung der Abwassereinleitungsgenehmigung“ (Ringwasserkörper [2016] Nr. 186) im beigefügten 2 „Antragsformular für die Abwassergenehmigung“ auszufüllen und die nationale Informationsplattform für die Verwaltung der Abwassergenehmigung auszufüllen, um die Antragsinformationen auszufüllen, und gleichzeitig gilt sie als Leitfaden für die Zertifizierungsbehörde, um die Prüfung der Genehmigungsanforderungen für die Abwassereinleitungsgenehmigung der Zuckerindustrie zu bestimmen. Dieser Standard gilt für die Zuckerindustrie Emissionseinheit Emissionen von Luftschadstoffen und Wasserschadstoffen Einleiten Genehmigung Management. Neben Bagasse für Biomasse-Brennstoffkessel und Zuckerrübenzucker bei der Herstellung von Granulatmehl, der Verwendung von Abfallmelasse zur Herstellung von Alkohol, Hefe und anderen Produkten sowie der Verwendung von Bagasse für die Papierherstellung gilt diese Norm nicht für die Verwendung von Bagasse und Filterschlamm zur Herstellung von Düngemitteln und andere umfassende Verwertung von festen Abfällen aus der Zuckerindustrie. Bei den Emissionseinheiten der Zuckerindustrie wird für die Produktionsanlagen oder Emissionsstellen, die die Emissionsstandards für Luftschadstoffe aus Wärmekraftwerken (GB 13223) umsetzen, Anhang 1 „Technische Spezifikation für die Beantragung und Erteilung von Emissionsgenehmigungen für die Wärmekraftindustrie“ in Anhang 1 der „Bekanntmachung über die Durchführung der Verwaltung von Emissionsgenehmigungen für die Wärmekraft- und Papierindustrie und die oberirdischen Quellen der Pilotstädte von Beijing-Tianjin-Hebei“ (Umwelt-, Wasser- und Gewässerschutz 〔2016〕, Nr. 189) angewandt; für die Umsetzung der Boiler Air Pollutant Emission Standards“ (GB 13271) für Produktionsanlagen oder Emissionsauslässe, mit Verweis auf die Umsetzung dieser Norm, bis zur Freigabe der technischen Spezifikationen für die Beantragung und Erteilung von Emissionsgenehmigungen für die Kesselindustrie aus deren Bestimmungen. Diese Norm gilt nicht für andere Produktionsanlagen und Emissionsstellen der Zuckerindustrie, die Industrieabwässer, Abgase oder toxische und gefährliche Luftschadstoffe ausstoßen, wie vom Staat festgelegt, mit Verweis auf die „Allgemeinen Bestimmungen der technischen Spezifikation für die Beantragung und Erteilung von Emissionsgenehmigungen“.

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